Brandschutz ist ein komplexes Thema, das im Bereich der Fassade seit Jahren heiß diskutiert wird und dessen Harmonisierung (EU) sich nur langsam durchsetzt.
- Über 18 m Gebäudehöhe (> 5 Stockwerke) und/oder
- geringe Abstände (1 m) und/oder
- problembehaftete Evakuierungsmöglichkeiten erfordern oft einen erhöhten Brandschutz.
Brandschutz ist aktiver Verbraucherschutz und eine existenzielle Notwendigkeit in hochverdichteten Lebensräumen und Hochhäusern. Der Brandschutz umfasst die Brandverhütung, Brandbegrenzung und Brandbekämpfung.
Sie beinhaltet alle vorbeugenden Maßnahmen, die der Entstehung von Schadfeuer entgegenwirken. Gesetzlich geregelt sind insbesondere die Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen und die Baustoffklassen von Materialien.
Hierzu zählen Brandabschnitte, Sprinkleranlagen, Rauchklappen etc.
Insbesondere die Zeit zwischen Brandausbruch und wirksamen Gegenmaßnahmen zählt hier. Fassaden oder Dächer aus Membranund Folienkonstruktionen stellen kein Hindernis für die Feuerwehr dar.
In der bauchemischen Abdichtung ist die „Brandverhütung“ der entscheidende Bereich.
Ehemals regelte/klassifizierte die DIN 4102 das Brandverhalten von Baumaterialien in Deutschland. Im Hochbau einzusetzende Baustoffe müssen mindestens die Baustoffklasse „normal entflammbar“ und damit „B2“ erreichen. Die DIN 4102 wurde (wie auch in anderen EU-Ländern) um die EN 13501 mit der Einstufung der Baustoffe in sieben Euroklassen und entsprechende Brandnebenerscheinungen erweitert. Auch hier müssen einzusetzende Baustoffe mindestens „normal entflammbar“ sein und damit der Klasse „E“ entsprechen.
- Brandklassifizierung (A1–F) (Feuerwiderstand)
- Rauchentwicklung (s1–s3)
- Tropfenbildung (d0–d2)
Orientierende Übersetzungstabelle DIN 4102-1 zu EN 13501-
A1, A2, B, C, D, E, F stehen für die Klasse; s1, s2, s3 für Rauchentwicklung (smoke); d0, d1, d2 für brennendes Abtropfen (drop). Da diese Kriterien im Bereich A2, B, C, D kombiniert werden können, lassen sich gerade bei brennbaren Baustoffen genauere Aussagen treffen, inwieweit Rauchbildung und Abtropfen/Abfallen zusätzliche Gefährdungen verursachen.
Dies ist zwingend notwendig, um die Ausbreitung (Brandüberschlag) zu verzögern und die Personenrettung positiv zu beeinflussen.
Weitere Regelwerke, Bsp. Großbritannien
Trotz der europäischen Harmonisierung setzt sich jedes Land mit verschiedenen Interessen und unterschiedlicher und Intensität für dieses Thema ein. So schreiben in England (als eine Art Warnschuss) zusätzlich die Building Regulations 2010, Abschnitt „Fire safety“ unter Regulation 7 vor, dass alle eingesetzten Baumaterialien in einer Außenfassade die europäische Klassifizierung von A2-s1, d0 oder Klasse A1 erfüllen müssen.
Ausgenommen sind u. a. die Abdichtungsfolien und -bahnen, die im Approved Document B 2019 im Paragrafen 12.16 geregelt sind. In diesem Paragrafen wird für Folien und Bahnen oberhalb der Erdoberfläche eine Minimum-Klassifizierung von B-s3, d0 (hohe Rauchentwicklung, kein brennendes Abtropfen) verlangt. Die bauphysikalisch notwendigen Eigenschaften von Folien und Bahnen müssen natürlich weiterhin bestehen bleiben, sodass es teilweise zu paradoxen Zuständen kommt und schlussendlich Planer und Fassadenbauer oft einen Ausschluss erwirken müssen.
Hauptkritikpunkte sind:
- Mangelhaftes Diffusionsgefälle der angebotenen Lösungen
- Verarbeitbarkeit der Materialien
- Langlebigkeit der Materialien
- Flexibilität und Wasserbeständigkeit der Materialien
- Dauerhafte Funktionalität
Dennoch gilt festzuhalten: „Die Sicherheit ist jedermanns Verantwortung!“